Das Wiener Veterinäramt erreichte ein Anruf der Polizei. Die Meldung: Auf einem Balkon in Simmering sitzt seit Tagen immer wieder ein kleiner Hund und bellt verzweifelt. Nachbarn hatten den Hund bemerkt und die Polizei verständigt. Eine Amtstierärztin machte sich sofort auf den Weg, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen.

Die Besitzerin konnte in der Zwischenzeit von der Polizei erreicht werden. Sie gab an nicht zu wissen wann sie wieder nach Hause kommen wird. Da das Jaulen immer leiser wurde entschlossen sich Polizei und Feuerwehr die Wohnung zu öffnen, um den Hund zu retten. Sie fanden einen vier Monate alten Zwergpudel-Welpen, nur 1,5kg schwer, der bei -7,5°C seit Stunden auf den Balkon gesperrt war. Das Wasser in seiner Schüssel war bereits gefroren.

In der Zwischenzeit traf die Besitzerin doch noch ein. Ihre Befragung ergab, dass sie den Hund nicht nur einfach auf dem 2m² großen Balkon ausgesperrt hatte, sondern dass sie ihn zudem wenige Tage zuvor illegal aus Serbien importiert hatte.

Sofort wurde der Zoll informiert und der Welpe beschlagnahmt. Der Hund wurde dem Grenztierarzt vorgestellt. Er darf aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht in Österreich bleiben sondern muss nach Serbien zurückgebracht werden.

Aus gegebenem Anlass informiert das Veterinäramt daher:

  • Welpen aus Drittstaaten müssen für die Einreise nach Österreich gültig gegen Tollwut geimpft sein. Dies ist ab Vollendung der 12. Lebenswoche möglich.
  • Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss eine serologische Untersuchung gemacht werden, die die Schutzwirkung der Tollwutimpfung bestätigt.
  • Erst drei Monate nach dieser Untersuchung darf der Welpe nach Österreich gebracht werden – das bedeutet frühestens mit sieben Monaten.

Im obenstehenden Fall drohen der Besitzerin von Seiten des Veterinäramts Anzeigen wegen Tierquälerei und Strafen bis zu 7500€. Da der Hund auch illegal in die EU geschmuggelt wurde, muss der Hund nun verzollt werden und zusätzlich droht eine saftige Strafe wegen eines Zollvergehens.