Der Sachkundenachweis für künftige Hundehalter in Wien ist seit dem 1. Juli 2019 verpflichtend und soll dafür sorgen, dass vor der Anschaffung eines Hundes die notwendigen Kenntnisse erlangt werden, um den Hund tiergerecht zu halten. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zum Wiener Sachkundenachweis zusammen gefasst:
Wer muss den Wiener Sachkundenachweis machen?
- Jeder Wiener Hundehalter muss vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 12 des Wiener Tierhaltegesetzes erbringen. Es gibt keine Möglichkeit, sich von der Pflicht befreien zu lassen.
- Ausgenommen davon sind Personen, die in den vorausgehenden zwei Jahren einen Hund gehalten haben. Diese müssen die Haltung für diesen Zeitraum nachweisen. Das kann eine behördlicher Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe sein.
- Einen Sachkundenachweises dürfen nur Leute machen, die über die notwendige Verlässlichkeit verfügen: Eine Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch, rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 oder 6 Tierschutzgesetz, rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 TSchG und bei einer rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4 Wiener Tierhaltegesetz.
- Vom Sachkundenachweis ausgenommen ist die Haltung von Hunden in behördlich genehmigten Tierheimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie von aktiven und ehemaligen Diensthunden des Bundes, sofern diese durch die Polizeidiensthundeführer, der diesen Hund als Diensthund geführt hat, weiterhin gehalten oder verwahrt werden.
- Familienmitglieder oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen benötigen keinen Nachweis.
Was kostet der Wien Sachkundenachweis?
- Der Sachkunde-Kurs kostet 40 Euro.
- Weitere Gebühren für die anschließende Ausstellung des Nachweises fallen nicht an.
- Die Kurs-Gebühr geht vollständig an den Kursvortragenden.
- Der Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig.
Wo kann der Sachkundenachweis gemacht werden?
-
- Die Kurse werden an verschiedenen Orten in Wien und Umgebung angeboten.
- Alle Personen, die berechtigt sind, Sachkunde-Kurse anzubieten, sind auf der Hunde-Kunde-Website angeführt.
- Um sich für die Durchführung von Sachkunde-Kursen zu qualifizieren, müssen die Vortragenden zu (mindestens) einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ gemäß der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden tragen.
- Hundetrainerin, die berechtigt sind, den Wiener Hundeführschein zu prüfen.
- Tierärzte, die über eine einschlägige fachspezifische, mit einer Prüfung abgeschlossenen Zusatzausbildung verfügen.
Was lehrt der Sachkundekurs?
- Grundlegendes Wissen über zeitgemäße Hundehaltung.
- Grundsätzliche Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes inklusive Aufklärung über unseriöse Quellen und Qualzucht.
- Kenntnisse über Hundehaltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen (Kontakte mit Bezugspersonen/mit Artgenossen), Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache, häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund, Ruhebedürfnis/Beschäftigung.
- Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung, Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten (Erkennen, Ansprechpersonen) und Praxisübungen.
- Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften: Dazu zählen das Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung, Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung hinsichtlich der Mindesterfordernisse für die Haltung von Hunden.
- Der Kurs dauert mindestens vier Stunden.
- Eine Prüfung ist nicht erforderlich: Nach Absolvierung des Sachkunde-Kurses wird den Teilnehmern eine Bestätigung ausgestellt, die als Sachkundenachweis gilt.
Wie lange habe ich Zeit den Sachkundenachweis zu machen?
- Hundehalter müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem er in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat, anmelden.
- Der Sachkundekurs soll vor der Anschaffung des Hundes absolviert und der Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hundeführschein und einem Sachkundenachweis?
- Den Wiener Hundeführschein müssen alle Personen ablegen, die einen Hund einer bestimmten Rasse oder einer Kreuzung daraus („Listenhund“) halten, führen oder verwahren möchten. Die betreffenden Rassen sind in der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden festgelegt.
- Der Besuch eines Sachkundekurses ist für alle Personen verpflichtend, die in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten haben und nun einen Hund egal welcher Rasse anschaffen wollen.
Müssen Halter von Listenhunden vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis machen?
- Der Sachkundenachweis ist einheitlich für alle Hunderassen und gilt somit auch für Listenhunde.
- Nach der Anschaffung sind HalterInnen eines Listenhundes jedoch verpflichtet, einen Hundeführschein zu machen.
Muss ich den Sachkundenachweis machen, wenn ich Wien besuche?
- Der Sachkundenachweis muss nur von den künftigen HundehalterInnen erbracht werden, die ihren Hund in einem Wiener Haushalt halten und zur Entrichtung der Hundeabgabe verpflichtet sind.
- Die Sachkunde-Kurse stehen jedoch allen Interessierten, die sich vor Anschaffung eines Hundes mit maßgeblichen Fragen zur Haltung beschäftigen möchten, offen.
Quelle: Tierschutzombudsstelle Wien