Gratwein-Straßengel, Bezirk Graz-Umgebung – Eine 34-jährige Frau wurde am Freitagabend (21. Februar 2025) bei einem Spaziergang von einem Rottweiler angegriffen und schwer verletzt. Trotz Leine und Maulkorb attackierte der Hund die Frau, die ihn vorübergehend beaufsichtigte. Polizisten mussten in einer Notsituation eingreifen und den Hund erschießen.
Einsatz nach Notrufen
Gegen 20 Uhr gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Passanten berichteten von einer Frau, die laut um Hilfe schrie und von einem Hund attackiert wurde. Als die Einsatzkräfte am Ort des Geschehens in der Friedhofgasse eintrafen, fanden sie die Frau am Boden liegend vor. Der Rottweiler befand sich über ihr und biss wiederholt in ihre Beine, Hüfte und den Bauchbereich.
Die Polizisten versuchten zunächst, den Hund mit dem Folgetonhorn des Streifenwagens zu vertreiben. Da dies keine Wirkung zeigte, setzten sie Pfefferspray ein – jedoch ohne Erfolg. Um die weiterhin attackierte Frau zu schützen, gaben die Beamten schließlich Schüsse auf den Hund ab, als dieser sich für einen kurzen Moment von der Frau entfernte. Die 34-Jährige wurde schwer verletzt, aber nicht lebensgefährlich, ins LKH Graz gebracht.
Hintergründe des Vorfalls
Ersten Ermittlungen zufolge handelte es sich bei der verletzten Frau um eine Bekannte der Hundebesitzerin. Die 34-Jährige hatte während der Abwesenheit der 45-jährigen Besitzerin auf den Rottweiler und einen weiteren Mischlingshund aufgepasst. Während eines Spaziergangs soll es zuvor zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund gekommen sein. Kurz darauf attackierte der Rottweiler seine Begleiterin, während der Mischling weglief.
Die Polizei stellte am Tatort einen abgebrochenen Lederriemen sicher, was darauf hindeutet, dass der Rottweiler sich möglicherweise losgerissen hatte. Sowohl Leine als auch Maulkorb waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge angelegt.
Weitere Ermittlungen laufen
Laut ersten Informationen war dies nicht der erste Vorfall mit diesem Hund. Vor etwa drei Jahren soll derselbe Rottweiler ein Kind gebissen haben. Aufgrund dessen waren der Besitzerin bereits behördliche Auflagen erteilt worden. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und prüft weitere Hintergründe zum Verhalten des Hundes und den Einhaltungen der Auflagen.