Die österreichische Bundesregierung hat ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt, das verschiedene Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren, insbesondere Hunden, beinhaltet. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Qualzuchtverbot verschärft: Eine wissenschaftliche Kommission wird eingesetzt, um Qualzuchtmerkmale bei Tieren zu definieren. Es gibt strengere Kontrollen und Auflagen für Züchter, und ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen wird beibehalten.
  2. Regulierung des Beiß- und Angriffstrainings: Aufgrund von Hundeangriffen in der Vergangenheit werden strenge Regeln für das Beiß- und Angriffstraining eingeführt. Schutzhunde müssen Prüfungen absolvieren, ebenso wie ihre Halter und Trainer. Die Ausbildung von Diensthunden bleibt davon ausgenommen.
  3. Sachkundenachweis für Haltung von Hunden und exotischen Tieren: Ein Sachkundenachweis wird für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren eingeführt. Dies beinhaltet spezifische Anforderungen für Amphibien, Reptilien, Papageien sowie Hunde. Die Haltung von Kamelen und Büffeln im Zirkus wird verboten.
  4. Neue Regeln für die Schutzhundeausbildung: Klare, österreichweite Regeln werden für die Schutzhundeausbildung festgelegt. Eine verpflichtende Wesensprüfung, veterinärmedizinisches Attest und Mindestalter von 12 Monaten für Schutzhunde werden eingeführt. Halter müssen eine Prüfung ablegen, und auch Trainer benötigen eine Ausbildung und Zertifizierung.
  5. Gebrauchshundesport-Verordnung: Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Regelung des Gebrauchshundesports beschlossen, wobei Vorschläge des Österreichischen Kynologenverbands berücksichtigt wurden. Die Schutzhundeausbildung wird verboten, es gibt jedoch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen. Eine zusätzliche Wesensüberprüfung der Hunde vor dem Gebrauchshundesport wird eingeführt.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Wohlbefinden von Heimtieren zu verbessern und den Tierschutz in Österreich zu stärken. Das Tierschutzgesetz soll nächste Woche in Begutachtung gehen. Tierschutzminister Johannes Rauch und Bundeskanzler Karl Nehammer betonen die Bedeutung der neuen Regelungen für den Schutz von Heim- und Haustieren.